Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit

Die Preisliste gilt als Nettopreisliste ausschließlich für Wiederverkäufer ab dem 01.03.2021. Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle vorangegangenen Listen, Rabattstaffelungen und weitere getroffene Sondervereinbarungen ungültig.

2. Preise

Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Die zurzeit gültige Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet und ausgewiesen. Alle angegebenen Preise verstehen sich als „beladen auf LKW“ ab Werk Venusberg, Werk Unterwellenborn und Werk Diethensdorf bei Abnahme voller Verpackungseinheiten. Transportleistungen werden gemäß Frachtkostentabelle und Sonderleistungen in Rechnung gestellt.

3. Angebote und Aufträge

Von uns abgegebene Angebote und Aufträge haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, kürzere bzw. längere Laufzeiten werden gesondert ausgewiesen.

4. Ladezeiten

Von uns abgegebene Angebote und Aufträge haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, kürzere bzw. längere Laufzeiten werden gesondert ausgewiesen.

5. Paletten und Paketierung

Unsere Produkte werden ausschließlich palettiert geliefert. Die Paletten werden mit je 12,00 €/Stück in Rechnung gestellt. Bei Austausch bzw. für uns kostenfreie Rücklieferung innerhalb von 3 Monaten jeweils in einwandfreiem und wieder verwendbarem Zustand erfolgt eine Gutschrift mit je 12,00 €/Stück, zahlenmäßig mehr Paletten, als ausgegeben, können nicht zurückgenommen werden. Für die Änderung einer Verpackungseinheit berechnen wir 9,00 €/Paket.

6. Materialabruf, Lieferung und Verarbeitung

Um eine zuverlässige Lieferung bzw. Abholung im gegenseitigen Interesse sicherzustellen, sind Materialabrufe möglichst 2-3 Tage vor Bedarf anzumelden. Selbstabholer vergewissern sich bitte unmittelbar vor Abholung nochmals telefonisch.
Die Lieferung auf eine Baustelle setzt eine für 21-t-Züge befahrbare Straße und entsprechende Abladeplätze voraus. Die Entladung erfolgt frei Bordsteinkante und liegt in der Verantwortung und im Ermessen des Fahrpersonals. Die gelieferte Ware ist zeitnah zu verarbeiten. Bei einer längeren Lagerzeit sind die Produkte trocken zu lagern bzw. mit geeigneten Planen vor Bewitterung zu schützen. Die Steine sind sonst Regen, Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen ausgesetzt, welche Kalkausblühungen und Verfärbungen verursachen können.

7. Rücknahme

Um eine zuverlässige Lieferung bzw. Abholung im gegenseitigen Interesse sicherzustellen, sind Materialabrufe möglichst 2-3 Tage vor Bedarf anzumelden. Selbstabholer vergewissern sich bitte unmittelbar vor Abholung nochmals telefonisch.
Die Lieferung auf eine Baustelle setzt eine für 21-t-Züge befahrbare Straße und entsprechende Abladeplätze voraus. Die Entladung erfolgt frei Bordsteinkante und liegt in der Verantwortung und im Ermessen des Fahrpersonals. Die gelieferte Ware ist zeitnah zu verarbeiten. Bei einer längeren Lagerzeit sind die Produkte trocken zu lagern bzw. mit geeigneten Planen vor Bewitterung zu schützen. Die Steine sind sonst Regen, Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen ausgesetzt, welche Kalkausblühungen und Verfärbungen verursachen können.

8. Zahlungskonditionen

Alle Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsstellung in bar oder durch  berweisung auf unser Konto zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gew hren wir 2 % Skonto, bei Teilnahme am Lastschriftverfahren 3 % Skonto jeweils auf den Warenwert. Frachten, Paletten und Sonderleistungen sind nicht skontierf hig.

9. Technische Hinweise für Betonprodukte

Betonprodukte, hier insbesondere Pflastersteine, werden nach DIN EN 1338 hergestellt. Gelegentlich können Ausblühungen vorkommen; sie sind technisch nicht vermeidbar. Diese Ausblühungen sind Reaktionen des Betons, bedingt durch die Verarbeitung handelsüblicher Zemente. Die Güteeigenschaften von Stra enbauerzeugnissen bleiben hiervon unberührt.
Der Gebrauchswert der Erzeugnisse wird insofern nicht beeinflusst, als zum einen die normale Bewitterung (weiches Regenwasser löst Kalziumkarbonat auf) und zum anderen die normale Verschmutzung und mechanische Beanspruchung der Erzeugnisse unter Verkehr die Ausblühungen verschwinden lässt.
Farbschwankungen der Steine unterstreichen ihre natürliche Wirkung. Nach verschiedenen Herstellungsverfahren gefertigte bzw. nach gleichen Herstellungsverfahren, aber zu verschiedenen Zeitpunkten gefertigte, sonst gleichartige Erzeugnisse (z. B. Bordsteine und Bordradiensteine oder Pflaster-, Normal- und Randsteine) können Farbunterschiede zeigen, die technisch nicht vermeidbar sind. Um großflächige Farbabweichungen zu verhindern, sind Steine immer aus mehreren Paketen wechselweise zu verlegen. Nach Verlegung der Steine ist zu beachten, dass die Pflasterfläche ausschließlich in trockenem und gründlich gesäubertem Zustand abgerüttelt werden kann.
Bei farbigem oder oberflächenbearbeitetem Betonpflaster dürfen nur Flächenrüttler mit Gummimatte eingesetzt werden. Für Betonprodukte gilt ein Bruchanteil von 2 % als technisch nicht vermeidbar und berechtigt nicht zur Mängelrüge.

10. Konformitätserklärung

Wir erklären, dass Herstellung und  berwachung unserer Produkte den Richtlinien der europäischen Produktnormen DIN EN 1338 für Pflaster, DIN EN 1339 für Platten und DIN EN 1340 für Bordsteine entsprechen. Pflanzringe und Palisaden fertigen wir nach DIN EN 13198. Alle übrigen Produkte (Rasengitterplatten) werden nach dem Merkblatt für „Nichtgenormte Betonerzeugnisse“ gefertigt.

11. Güteschutz

Unsere Qualitätsprodukte sind güteüberwacht und zertifiziert. Die Einhaltung der Normen wird durch ständige Eigenund Fremdüberwachung geprüft. Die Fremdüberwachung erfolgt durch die PÜZ Bau GmbH, Mühlmahdweg 25a, 86176 Augsburg.

12. Frost-/Tausalzgarantie

Die Frost-/Tausalzbeständigkeit ist das wesentliche Qualit tskriterium für die Dauerhaftigkeit von Pflastersteinen. LIMEX garantiert hier eine Abwitterung ≤ 0,15 kg/qm und übertrifft hier die Forderungen der Euronorm um das 7-fache. Diese Produkte sind mit Gütesiegel „LIMEX Qualit tsstandard“ gekennzeichnet. Im Garantiefall beseitigt LIMEX derartige Mängel nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist derselbe Artikel nicht mehr im Sortiment, so erhalten sie ein gleichwertiges Produkt. Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg zur Vorlage im Garantiefall auf.